Kursbeschreibung
Die Definition des Zuwendungsbegriffs ergibt sich vor allem aus § 23 BHO und den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV). Nach der Positivabgrenzung in VVV können Zuwendungen zweckgebundene Zuschüssse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen und andere nicht rückzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen sein.
nDer Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass insbesondere die sachgerechte Unterscheidung zwischen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in der Haushaltspraxis oftmals mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Dieses Seminar bereitet Sie darauf vor sich systematisch in die Grundlagen des Zuwendungsverfahrens einzuarbeiten.
Susanne Proboscht, Diplom-Verwaltungswirtin, ist seit 2013 Abteilungsleiterin Haushaltsmanagement im Karlsruher Institut für Technologie. Zuvor steuerte und überwachte sie beim Projektträger Karlsruhe als Beauftragte für den Haushalt das Fördermittelbudget des BMBF und BMWI für den Bereich Wassertechnologie und Entsorgung. Sie ist Ansprechpartnerin für Grundsatzfragen zum Zuwendungsverfahren. Seit vielen Jahren ist sie als Referentin bei Tagungen und Seminaren für verschiedene Bildungsträger zum Thema "Grundlagen des Zuwendungsverfahrens" tätig.
Urheberrechtshinweis:
nAlle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt.
ncmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München
nDer Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass insbesondere die sachgerechte Unterscheidung zwischen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in der Haushaltspraxis oftmals mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Dieses Seminar bereitet Sie darauf vor sich systematisch in die Grundlagen des Zuwendungsverfahrens einzuarbeiten.
Susanne Proboscht, Diplom-Verwaltungswirtin, ist seit 2013 Abteilungsleiterin Haushaltsmanagement im Karlsruher Institut für Technologie. Zuvor steuerte und überwachte sie beim Projektträger Karlsruhe als Beauftragte für den Haushalt das Fördermittelbudget des BMBF und BMWI für den Bereich Wassertechnologie und Entsorgung. Sie ist Ansprechpartnerin für Grundsatzfragen zum Zuwendungsverfahren. Seit vielen Jahren ist sie als Referentin bei Tagungen und Seminaren für verschiedene Bildungsträger zum Thema "Grundlagen des Zuwendungsverfahrens" tätig.
Urheberrechtshinweis:
nAlle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt.
ncmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger
nPotenzielle Antragssteller und Zuwendungsempfänger von öffentlichen Förderungen, insbesondere von Bundes- und Landesmitteln, Vertreter von Drittmittelabteilungen, Rechnungsprüfungsämtern, Innenrevisionen
Zuwendungsgeber
nMitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die sich mit der Bewilligung von Zuwendungen befassen oder sich systematische in die Grundlagen des Zuwendungsverfahrens einarbeiten möchten.
nPotenzielle Antragssteller und Zuwendungsempfänger von öffentlichen Förderungen, insbesondere von Bundes- und Landesmitteln, Vertreter von Drittmittelabteilungen, Rechnungsprüfungsämtern, Innenrevisionen
Zuwendungsgeber
nMitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die sich mit der Bewilligung von Zuwendungen befassen oder sich systematische in die Grundlagen des Zuwendungsverfahrens einarbeiten möchten.
Kursinhalte
Der Zuwendungsbegriff und Rechtsgrundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Zuwendungsverfahren:
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Zuwendungsarten (institutionelle Förderung / Projektförderung)
- Finanzierungsform bei Zuwendungen
- Finanzierungsarten (Voll- oder Teilfinanzierung, Anteilfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung)
- Ausgaben - Kosten
- Grundsätze der Verwaltung
Das Zuwendungsverfahren:
- Antragsverfahren
- Bewilligung
- Überwachung der Zuwendung
- Verwendungsnachweis
- Erfolgskontrolle
- Widerruf/Rücknahme
